Strafprozess- und Jugendstrafrechtsänderungsgesetz 2019
Die vorgesehenen Gesetzesänderungen werden dem Grunde nach und überwiegend begrüßt. Das nunmehr explizite Beschleunigungsgebot sowie das verstärkte Augenmerk auf Fortbildung der im Bereich des Jugendstrafverfahrens tätigen Personen setzt voraus, dass eine ausreichende Personalausstattung gegeben ist. Dafür wird Sorge zu tragen sein, widrigenfalls die – wünschenswerten – Verbesserungen kaum zu realisieren sein werden.
Strafprozess- und Jugendstrafrechtsänderungsgesetz 2019 - Stellungnahme