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AVG-Novelle (Amtssachverständige)

Das Bestreben des Gesetzgebers, das verwaltungsgerichtliche Verfahrensrecht nach mehr als zehn Jahren praktischer Anwendung weiterzuentwickeln und an die Erfahrungen der Verwaltungsgerichte anzupassen, wird begrüßt.

Allerdings sollten die vorgeschlagenen Regelungen unter Berücksichtigung der praktischen Erfahrungen der Verwaltungsgerichte weiter entwickelt und ihre Anwendbarkeit im gerichtlichen Alltag verbessert werden, um die praktische Arbeit der Verwaltungsgerichte zu erleichtern, Verfahren zu beschleunigen und zugleich den verfassungsrechtlich gebotenen effektiven Rechtsschutz nachhaltig zu sichern.


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