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Stellungnahme zur Novelle des EStG 1988, UStG 1994, FinStrG, GebG 1957, KontRegG

Die eingeräumte Begutachtungsfrist von 9 Werktagen ist im Allgemeinen, im Besonderen aber angesichts des Umfangs dieses Gesetzespaketes völlig unzureichend, um eine fundierte inhaltliche Prüfung vornehmen zu können. Eine so kurz bemessene Begutachtungsfrist widerspricht den einschlägigen Empfehlungen und Standards; ein qualitativ hochwertiger Gesetzgebungsprozess kann dadurch nicht gewährleistet werden.

Durch die neu eingeführte Gebührenpflicht in Verfahren nach dem AsylG 2005 und nach dem NAG ist mit einer deutlichen Zunahme von Verfahrenshilfeanträgen zu rechnen. Der daraus resultierende zusätzliche Arbeitsaufwand trifft das BVwG und die Landesverwaltungsgerichte, die bereits seit Jahren unter erheblicher Belastung stehen und dennoch laufend mit neuen Aufgaben betraut werden. Abermals wird dieser Mehraufwand in der WFA nicht berücksichtigt.


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