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Rechtssystem

Das Wort Justiz kommt vom lateinischen Wort iustitia und bedeutet Gerechtigkeit. In unserer komplexen Welt sind viele Regeln und Einrichtungen nötig, um Gerechtigkeit für den einzelnen Menschen zu ermöglichen.

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Iustitia regnorum fundamentum

(„Die Gerechtigkeit ist das Fundament der Herrschaft“)

So lautet eine Aufschrift am Burgtor an der Wiener Ringstraße.

In erschreckend vielen Regionen der Welt wird nach wie vor das Recht Einzelner, aber auch ganzer (ethnischer, religiöser) Gruppen nicht respektiert.

Wir können daraus schließen, dass eine funktionierende Justiz nicht nur Garant für den Schutz des Individuums ist, sondern auch unabdingbare Voraussetzung für das Funktionieren des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Zusammenlebens in einem Land.

Sie erfahren in diesem Kapitel, wie die Rechtsordnung in Österreich aufgebaut ist, wie die Normen auf den verschiedenen Stufen entstehen und welche Stelle die Gerichtsbarkeit im Staat einnimmt. Neben einem Einblick in Grundsätze unserer Verfassung bekommen Sie auch Antworten auf ganz konkrete Fragen wie:

  • Warum soll ein Richter nicht gleichzeitig Politiker sein?
  • Was ist der Unterschied zwischen Verwaltungsstrafe und gerichtlicher Strafe?
  • Welche Rechtsnormen gibt es?

Staatsgewalten und Gewaltentrennung

Was man unter Staatsgewalten versteht, warum ihre Kontrolle so wichtig ist und der Zweck ihrer Trennung.

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Das rechtsstaatliche Prinzip

Was versteht man unter einem demokratischen Rechtsstaat, wodurch zeichnet er sich aus, wieweit kann man Österreich als Bundesstaat bezeichnen; was bedeuten die Grund- und Freiheitsrechte für den einzelnen?

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Stufenbau der Rechtsordnung

Die Regeln, die den Rechtsstaat aufrechterhalten und in welchem Verhältnis Normen zueinander stehen.

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Das öffentliche Recht

Die Bedeutung der Hoheitsgewalt, der Unterschied zwischen Verwaltung und Gerichtsbarkeit und das weite Feld des Strafrechts.

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Das Privatrecht

Dazu zählen Begriffe wie Zivilrecht, bürgerliches Recht, Schuldrecht, Schadenersatzrecht, Handelsrecht, Insolvenzrecht, Exekutionsrecht, Familienrecht und Erbrecht.

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