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Stellungnahme zum Entwurf eines Budgetbegleitgesetzes 2027-2028

Trotz des österreichweit bestehenden Fehlstands von mehr als 250 richterlichen Planstellen enthält der Entwurf lediglich wenige, überwiegend punktuelle Entlastungsmaßnahmen für die Justiz. Die RiV begrüßt diese Schritte grundsätzlich, weist jedoch darauf hin, dass sie weit hinter dem zurückbleiben, was zur Bewältigung der seit Jahren bestehenden strukturellen Überlastung der Gerichte und Staatsanwaltschaften erforderlich wäre


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