Sicherheitspaket 2017
Technischer Fortschritt darf keine „blinden Flecken“ im Bereich der Strafverfolgung hinterlassen. Stets zwingende Voraussetzungen für Grundrechtseingriffe sind jedoch eine strenge Verhältnismäßigkeitsprüfung, vorangehende staatsanwaltschaftliche Prüfung, richterliche Bewilligung bzw Ablehnung im Einzelfall und daran anschließende Rechtsschutzmöglichkeiten.
Stellungnahme zum Sicherheitspolizeigesetz Stellungnahme zum Strafprozessrechtsänderungsgesetz 2017