Im Gesetzesentwurf enthaltene Regelungen wie etwa die gesetzliche Verankerung der Funktion der Sicherheitsbeauftragten, die Schaffung einer Grundlage für die Einrichtung zentraler Anlaufstellen in Bedrohungsfällen sowie die Möglichkeit auch Richter*innen der Bezirksgerichte mit Aufgaben der inneren Revision zu betrauen, werden begrüßt. Allerdings ist für all diese Aufgaben eine angemessene Entlastung vorzusehen.
Meldungen
"Die Richter sind in Ausübung ihres richterlichen Amtes unabhängig."
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