Wieder einmal verhindert die kurze Begutachtungsfrist von wenigen Werktagen eine eingehende Analyse des vorliegenden Gesetzesentwurfs. Dass dies bei einem Reformvorhaben in einer Sachmaterie von nicht geringer Bedeutung geschieht, die bereits monatelang diskutiert wurde, erstaunt umso mehr und erweckt den Eindruck, dass der Entwurf von den zur Stellungnahme Einladenden ohnedies als nicht mehr kommentierungsnotwendig angesehen wird.
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"Die Richter sind in Ausübung ihres richterlichen Amtes unabhängig."
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