Strafrechtsänderungsgesetz 2015
Das gegenständliche Gesetzesvorhaben erscheint unter Zugrundelegung der aktuellen rechtspolitischen Erwägungen in seiner Gesamtheit überwiegend ausgewogen und „in sich stimmig“. Punktuelle Anregungen und Kritikpunkte dürfen im Folgenden dargelegt werden.
Strafrechtsänderungsgesetz 2015