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Strafrechtsänderungsgesetz 2015

Das gegenständliche Gesetzesvorhaben erscheint unter Zugrundelegung der aktuellen rechtspolitischen Erwägungen in seiner Gesamtheit überwiegend ausgewogen und „in sich stimmig“. Punktuelle Anregungen und Kritikpunkte dürfen im Folgenden dargelegt werden.


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