Sicherheitspolizeigesetz und Namensrechtsänderungsgesetz
Begrüßt wird, dass in § 22 Abs 2 SPG eine gesetzliche Basis für die sog. Fallkonferenzen geschaffen wird. Allerdings bleibt...
mehr lesen »Begrüßt wird, dass in § 22 Abs 2 SPG eine gesetzliche Basis für die sog. Fallkonferenzen geschaffen wird. Allerdings bleibt...
mehr lesen »Die in der Novelle vorgesehenen Regelungen werden überwiegend begrüßt. So wird etwa § 119 Abs 1 GBG (Zustellung an den...
mehr lesen »Bei diesem Entwurf handelt es sich um einen klassischen Fall einer Anlassgesetzgebung aufgrund eines (nicht rechtskräftigen) Urteils. Die Standesvertretungen haben...
mehr lesen »Mit dem vorliegenden Entwurf soll eine ausschließlich im Eigentum des Bundes stehende Bundesagentur in Form einer GmbH geschaffen werden, die...
mehr lesen »Durch die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen kommt es zu einer Mehrbelastung des Bundesverwaltungsgerichts.
mehr lesen »Im Sinne einer funktionierenden Rechtspflege bedarf es einer ausreichenden Anzahl an qualifizierten Sachverständigen und Dolmetscher/innen. Bereits jetzt ist in manchen...
mehr lesen »Die Sanktionierung strafbarer Handlungen ist Aufgabe der Justiz, nicht des Sozialsystems. Die vorgeschlagene temporäre Kürzung von Sozialleistungen auf das Niveau...
mehr lesen »Gegenüber dem Vorentwurf enthält der nun vorliegende Entwurf keine offensichtlich verfassungs- und europarechtswidrigen Bestimmungen mehr. Statt der ursprünglich vorgesehenen Genehmigungsfiktion...
mehr lesen »Die beabsichtigten Regelungen im Bereich des RStDG werden begrüßt. Für gesetzliche Änderungen, die mit finanziellen Belastungen einhergehen, ist auf Grund...
mehr lesen »Der Entwurf entspricht in mehreren Punkten nicht den verfassungs- und europarechtlichen Vorgaben und ist daher in dieser Form abzulehnen. Durch...
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