Bei diesem Entwurf handelt es sich um einen klassischen Fall einer Anlassgesetzgebung aufgrund eines (nicht rechtskräftigen) Urteils. Die Standesvertretungen haben bereits in der Vergangenheit Anlassgesetzgebung ohne vorhergehende ausreichende Debatte mit Abwägung aller Pro- und Contra-Argumente abgelehnt. Unter Bezugnahme auf die zutreffenden Argumente in der Stellungnahme des Obersten Gerichtshofs wird daher vorgeschlagen, das Gesetzesvorhaben fallen zu lassen.
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"Die Richter sind in Ausübung ihres richterlichen Amtes unabhängig."
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