Technischer Fortschritt darf keine „blinden Flecken“ im Bereich der Strafverfolgung hinterlassen. Stets zwingende Voraussetzungen für Grundrechtseingriffe sind jedoch eine strenge Verhältnismäßigkeitsprüfung, vorangehende staatsanwaltschaftliche Prüfung, richterliche Bewilligung bzw Ablehnung im Einzelfall und daran anschließende Rechtsschutzmöglichkeiten.
Meldungen
"Die Richter sind in Ausübung ihres richterlichen Amtes unabhängig."
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