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Maßnahmevollzugsanpassungsgesetz 2021

Die Zielsetzung des geplanten Gesetzesvorhabens, die Zahl der im Maßnahmenvollzug Untergebrachten zu reduzieren und die Behandlungsmöglichkeiten zu verbessern, wird begrüßt. Eine wirksame Reform des Maßnahmevollzugs bedarf allerdings auch ein Überdenken verkrusteter Strukturen und erfordert andererseits einen hohen Mitteleinsatz, um die zur Betreuung Untergebrachter erforderlichen Therapiemöglichkeiten sicherzustellen.

Maßnahmevollzugsanpassungsgesetz 2021 - Stellungnahme

Veröffentlicht am: 6. Jul. 2021

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