Dienstrechts-Novelle 2020
Die beabsichtigten Regelungen im Bereich des RStDG werden begrüßt. Die neugeschaffene Möglichkeit einer Herabsetzung der Auslastung aufgrund des Alters stellt in Bezug auf Auslastungs-/Arbeitszeitmodelle einen wichtigen Schritt in Richtung Gleichstellung von Richter*innen mit allen anderen Beamt*innen dar. Die durch § 33a RStDG vorgesehene Regelung wird die Transparenz von Personalentscheidungen erhöhen.
Dienstrechts-Novelle 2020