Dienstrechts-Novelle 2020

Die beabsichtigten Regelungen im Bereich des RStDG werden begrüßt. Die neugeschaffene Möglichkeit einer Herabsetzung der Auslastung aufgrund des Alters stellt in Bezug auf Auslastungs-/Arbeitszeitmodelle einen wichtigen Schritt in Richtung Gleichstellung von Richter*innen mit allen anderen Beamt*innen dar. Die durch § 33a RStDG vorgesehene Regelung wird die Transparenz von Personalentscheidungen erhöhen.

Dienstrechts-Novelle 2020

 

Veröffentlicht am: 6. Okt. 2020

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