Das mit dem Gesetzesvorhaben verfolgte Ziel, die Möglichkeit gerichtliche Tagsatzungen im Wege von Videokonferenzen abzuhalten, ins Dauerrecht zu übernehmen, wird ausdrücklich begrüßt. Die praktischen Erfahrungen mit Gerichtsverhandlungen im Wege von Videokonferenzen haben gezeigt, dass es sich dabei um eine sinnvolle Ergänzung für bestimmte Verhandlungssituationen handelt, um Verfahren effizienter, kostensparender und – durch die Reduzierung von Reisebewegungen – auch ökologischer durchzuführen. Im Ergebnis wird den Gerichten (wenn auch im Vergleich zu den pandemiebedingten Möglichkeiten eingeschränkt) ein neues, modernes Werkzeug zur Verfügung gestellt. Das kann als erster Schritt für eine weitere, dann von noch mehr Erfahrungswerten getragene, Öffnung für die Videokonferenztechnologie in Gerichtsverfahren gesehen werden.
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