Das Gesetzesvorhaben dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2020/1828 vom 25. November 2020 über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher, womit Österreich seit 25.12.2022 in Verzug ist. Aus diesem Grund ist die Gesetzesinitiative grundsätzlich zu begrüßen. Durch die Einführung neuer Instrumente der kollektiven Rechtsverfolgung und eines neuen Zuständigkeitstatbestandes kommen zusätzliche Agenden auf die österreichischen Gerichte zu.
Die vorgesehenen zwei zusätzlichen Planstellen für Richter:innen sind als zurückhaltende Annahme anzusehen, die jedenfalls eine zeitnahe Evaluierung nötig machen wird.
Meldungen
"Als Garanten des Rechtsstaates orientieren wir unser Verhalten und unsere Entscheidungen an den Grundrechten."
Hier können Sie Ihre Datenschutz-Einstellungen anpassen.
Diese Seite enthält eingebettete Videos von Vimeo. Beim Abspielen dieser Videos werden Inhalte direkt von den Servern des Anbieters geladen und es kann zur Übertragung personenbezogener Daten (z. B. IP-Adresse) an Dritte (z. B. in die USA) kommen.
Wir nutzen die DNT (Do Not Track)-Option, um die Datenerhebung durch Vimeo zu begrenzen. Dennoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass Vimeo Informationen über Ihr Nutzungsverhalten sammelt.
Diese Seite enthält eingebettete Videos von YouTube. Beim Abspielen dieser Videos werden Inhalte direkt von den Servern des Anbieters geladen und es kann zur Übertragung personenbezogener Daten (z. B. IP-Adresse) an Dritte (z. B. in die USA) kommen.
Wir verwenden YouTube No-Cookie, um Ihre Privatsphäre zu schützen. YouTube kann jedoch dennoch personenbezogene Daten erfassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.