Mit dem Terror-Bekämpfungs-Gesetz sollen ua elektronische Überwachungsmöglichkeiten bei bedingt entlassenen Straftätern eingeführt werden. Diese Maßnahme ist aus grundrechtlichen Überlegungen sehr kritisch zu sehen. Darüber hinaus würden zusätzliche Ressourcen im Bereich der Sicherheitspolizei und des Staatsschutzes sowie die Ausschöpfung bereits bestehender Befugnisse voraussichtlich einen größeren Effekt erzielen.
Positiv hervorzuheben sind die Bestrebungen einen besseren Informationsaustausch zwischen Justiz, Betreuungseinrichtungen und Sicherheitsbehörden sicherzustellen. Die Einführung von Entlassungs- und Fallkonferenzen wird ausdrücklich begrüßt.
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