In Umsetzung des von der Bundesregierung vereinbarten Maßnahmenpakets aufgrund des Terroranschlags vom 2.11.2020 in Wien zielt der Gesetzesentwurf darauf ab, Maßnahmen zur Prävention der Verbreitung von extremistischem Gedankengut zu treffen. So soll ein neuer Entziehungstatsbestand im Staatsbürgerschaftsrecht eingeführt und der Anwendungsbereich des Verbots der Verwendung von Symbolen extremistischer Gruppierungen in Österreich erweitert werden. Der Gesetzesentwurf berücksichtigt das Unionsrecht und dazu ergangene Rechtsprechung – gewisse Nachschärfungen, etwa um dem Bestimmtheitserfordernis des Art. 18 Abs. 1 B-VG zu entsprechen, sind notwendig.
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