Mit der Novelle wird einer Entscheidung des EGMR (vom 06.04.2021, 5434/17, Liebscher/Österreich) Rechnung getragen. Einerseits werden Bestimmungen über die Beschränkung der Einsicht in Urkunden in der Urkundensammlung eingeführt, die bestimmte Daten des Privat- oder Familienlebens enthalten, andererseits werden Beschränkungen der Aufnahme von bestimmten Urkunden in die Urkundensammlung vorgesehen.
Diese Novelle wird einen erheblichen Mehraufwand für die Gerichte mit sich bringen; zu dessen Abdeckung sind zusätzliche personelle Ressourcen – sowohl bei den Richter:innen als auch beim Kanzleipersonal – erforderlich.
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