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Fremdenrechtsänderungsgesetz 2018

Wenngleich Verständnis dafür besteht, dass für Asylverfahren auch Regelungen vorgesehen werden, die den Zweck verfolgen, missbräuchliche Asylanträge rasch zu identifizieren und in beschleunigten Verfahren abzuwickeln, erscheinen einige Bestimmungen dieses Entwurfes problematisch. Gegen die vorgeschlagenen Regelungen im Zusammenhang mit der automatischen und zwangsweisen Abnahme von Bargeld, ohne dies ins Verhältnis zur tatsächlich mitgeführten Gesamtmenge an Bargeld zu setzen und der Sicherstellung und Auswertung von Datenträgern bestehen grundrechtliche Bedenken. Eine Auswertung muss im Einzelfall jedenfalls notwendig und verhältnismäßig sein.

FremdenrechtsänderungsG 2018

Veröffentlicht am: 16. Mai. 2018

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