Der Entwurf sieht vor, dass bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen Ertragsteuerinformationsberichte zum Zwecke ihrer öffentlichen Abrufbarkeit bei den Firmenbuchgerichten einzureichen haben. Die hiedurch bewirkte Steigerung der Transparenz ist zu begrüßen, allerdings werden die zur Durchsetzung der Veröffentlichungspflichten benötigten richterlichen Ressourcen nicht zur Verfügung gestellt. In der WFA zu diesem Entwurf wiederholt sich die seit vielen Jahren in zahlreichen Begutachtungsverfahren festgestellte (und kritisierte) Vorgehensweise, den mit der Umsetzung des Gesetzes verbundenen personellen Mehrbedarf deutlich zu niedrig einzuschätzen und selbst diesen nicht zeitnahe zur Verfügung zu stellen.
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"Wir treten jedem Versuch, die demokratische und rechtsstaatliche Grundordnung unserer Republik infrage zu stellen, entschieden entgegen."
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