Die österreichische Justiz wird bereits Ende Oktober ihr rechnerisches Arbeitspensum für das Jahr 2026 erbracht haben. Gleichzeitig sieht das Doppelbudget 2027/2028 keine zusätzlichen richterlichen…
Stellungnahme zum Entwurf eines Budgetbegleitgesetzes 2027-2028
Trotz des österreichweit bestehenden Fehlstands von mehr als 250 richterlichen Planstellen enthält der Entwurf lediglich wenige, überwiegend punktuelle Entlastungsmaßnahmen für die Justiz. Die RiV…
Editorial 06/2026: Harald Wagner „Ein Sommer wie damals“
Die Vereinigung der österreichischen Richterinnen und Richter wird im nächsten Jahr ihr 120-jähriges Bestehen feiern. Aus Anlass dieses Geburtstages startet in dieser Ausgabe eine…
Das Ziel des Entwurfs, durch einen gebietskörperschaftsübergreifenden Einsatz von Amtssachverständigen Verfahrensverzögerungen zu reduzieren und die Effizienz verwaltungsbehördlicher sowie verwaltungsgerichtlicher Verfahren zu erhöhen, wird grundsätzlich…
Der Wettbewerb „Deshalb Rechtsstaat“ ist beendet Die besten drei Einsendungen wurden bei der Preisverleihung am 20. November 2025 anlässlich des in Wien stattfindenden Tages…
Gemeinsam für eine unabhängige und starke Gerichtsbarkeit.
Die richterliche Unabhängigkeit ist ein Grundpfeiler des Rechtsstaats. Unsere Vereinigung setzt sich für die Wahrung dieser Unabhängigkeit, die Stärkung der Justiz und den fachlichen Austausch innerhalb der Richterschaft ein. Gemeinsam engagieren wir uns für eine Rechtsprechung, die auf Integrität, Fachwissen und Verantwortung gründet.
Regionale und sachliche Vernetzung, gemeinsames Wirken – die Stimme der Richterinnen und Richter vor Ort
Unsere Sektionen sind die regional bzw nach Gerichtszugehörigkeit gegliederten Stimmen der Richterschaft in den Bundesländern sowie der Höchst- und Verwaltungsgerichte. Innerhalb ihrer Wirkungsbereiche vertreten sie die Interessen der Richterinnen und Richter, setzen sich für justizpolitische Anliegen ein und fördern den kollegialen Austausch.
Fachliche Tiefe, gemeinsamer Austausch – die Vielfalt der Rechtsprechung erfordert spezialisierten Dialog.
Die Vielfalt der Rechtsprechung erfordert spezialisierten Dialog. Unsere Fachgruppen bieten Raum für vertiefte Diskussionen, praxisnahe Analysen und den kollegialen Austausch zu zentralen Rechtsfragen – für eine Justiz, die mit Präzision und Weitblick entscheidet.
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