US-Sanktionen gegen den Internationalen Strafgerichtshof
Die Internationale Richtervereinigung (IAJ) verurteilt Sanktionen gegen Richter:innen und Beamte des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) und betont die Bedeutung der Unabhängigkeit der Justiz.
Die Internationale Richtervereinigung (IAJ), der auch die österreichische Richtervereinigung angehört, hat in einer aktuellen Stellungnahme vom 20. August 2026 scharfe Kritik an den jüngsten Maßnahmen der US-Regierung gegen Richter:innen und Beamte des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) geübt. Die Sanktionen richten sich gegen insgesamt 13 IStGH-Mitarbeiter:innen, darunter neun der 18 Richter:innen des Gerichts. Diese Sanktionen – wie das Einfrieren von Vermögen, der Ausschluss vom US-Finanzsystem und die Beschränkung internationaler Transaktionen – haben gravierende Folgen: Betroffene verlieren den etwa Zugang zu gängigen Zahlungmöglichkeiten wie Mastercard oder PayPal, können auf Plattformen wie Booking.com keine Buchungen mehr vornehmen und sehen sich im Alltag mit massiven Einschränkungen konfrontiert. Diese Schritte stellen einen direkten Angriff auf die Unabhängigkeit der Justiz dar und zielen darauf ab, Druck auf juristische Akteur:innen auszuüben, die im Rahmen ihres rechtmäßigen Mandats nach dem Römischen Statut handeln.
Die IAJ betont, dass gerichtliche Entscheidungen jederzeit sachlicher Kritik zugänglich sein müssen. Die Unabhängigkeit der Justiz erfordert jedoch, dass Richter:innen frei von persönlicher Vergeltung, Nötigung oder Einschüchterung agieren können. Sanktionen gegen Richter:innen, die Ermittlungen oder Haftbefehle in Übereinstimmung mit ihrem Mandat durchführen, sind nicht nur ein Angriff auf den IStGH, sondern auf die internationale Rechtsordnung selbst.
Die IAJ warnt vor einem gefährlichen Präzedenzfall: Wenn heute Richter:innen eines internationalen Gerichts sanktioniert werden, könnten morgen ähnliche Taktiken gegen jede:n Richter:in in jeder Jurisdiktion angewandt werden, die über mächtige politische, militärische oder wirtschaftliche Interessen zu entscheiden hat.
Auch die Vereinigung österreichischer Richterinnen und Richter unterstützt diese Stellungnahme der IAJ und unterstreicht, dass die Unabhängigkeit der Justiz eine Grundvoraussetzung für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit ist. Derartige persönliche Angriffe auf Richterinnen und Richter sind ein Angriff auf die Gerichtsbarkeit als solche und stellen eine Grenzüberschreitung dar, die nicht toleriert werden kann. Die vollständige Stellungnahme der IAJ können Sie hier abrufen.