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EAJ äußert Sorge über Bezahlung von Richter:innen und Gerichtsbediensteten in Litauen

Die EAJ zeigt sich darüber besorgt, dass die Gehälter der Richter:innen in Litauen trotz steigender Inflation zuletzt nur geringfügig angehoben wurden und damit real an Wert verlieren. Zudem kritisiert die EAJ, dass die derzeitigen gesetzlichen Regelungen der Politik einen zu weiten Spielraum bei der Festlegung richterlicher Bezüge einräumen und keine ausreichend klaren und vorhersehbaren Schutzmechanismen enthalten.

Nach Auffassung der EAJ ist eine angemessene und stabile Besoldung ein wesentlicher Bestandteil richterlicher Unabhängigkeit und damit des Rechtsstaats. Die Organisation verweist darauf, dass unzureichende finanzielle Rahmenbedingungen bereits konkrete Auswirkungen auf die litauische Justiz hätten: offene Richterstellen, hohe Personalfluktuation, steigende Arbeitsbelastung und sinkende Attraktivität des Richterberufs. Auch die Europäische Kommission habe entsprechende Bedenken in ihrem Rechtsstaatlichkeitsbericht geäußert.

Die EAJ fordert die litauischen Behörden daher auf, die Gehälter von Richterinnen, Richtern und Gerichtsbediensteten auf ein angemessenes Niveau anzuheben, objektive und transparente Besoldungsmechanismen zu schaffen sowie Richter:innenvertretungen wirksam in Reformprozesse einzubinden.


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