Türkei: 10 Jahre Zerstörung der richterlichen Unabhängigkeit
Gemeinsame Erklärung der europäischen Richter:innenvereinigungen
Vor zehn Jahren begann in der Türkei eine beispiellose Zerschlagung der richterlichen Unabhängigkeit. Was als Reaktion auf den Putschversuch vom 15. Juli 2016 begann, entwickelte sich zu einer systematischen Umgestaltung der Justiz – mit verheerenden Folgen für Demokratie, Grundrechte und Rechtsstaatlichkeit. Die europäischen Richterverbände AEAJ (Association of European Administrative Judges), EAJ (European Association of Judges), Judges for Judges und MEDEL (Magistrats Européens pour la Démocratie et les Libertés) haben dazu eine gemeinsame Unterstützungserklärung veröffentlicht, die von der Vereinigung der österreichischen Richterinnen und Richter voll und ganz unterstützt wird.
Massive Säuberungen und ihre Folgen
Über 4.500 Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte verloren ohne individuelle Beweise oder faire Verfahren ihren Job. Tausende wurden inhaftiert, strafrechtlich verfolgt oder zur Flucht getrieben. Die Gerichte füllten sich mit politisch loyalen Kräften statt mit erfahrenen Jurist:innen. Hinter jeder Zahl stecken zerstörte Karrieren und Familien, die bis heute unter Armut, sozialer Ächtung und Unsicherheit leiden.
Justiz als Spielball der Politik
Der Hohe Rat der Richter und Staatsanwälte (HSK), zuständig für Personalentscheidungen, wurde unter politische Kontrolle gestellt. Das Europäische Netzwerk der Räte der Gerichtsbarkeit (ENCJ) entzog der türkischen Institution den Status – ein historisches Eingeständnis: Wer die Unabhängigkeit der Justiz schützen soll, ist selbst nicht mehr unabhängig.
Leistungsprinzipien wurden abgeschafft: Die Pflicht, in Prüfungen eine Mindestpunktzahl zu erreichen, entfiel. Seitdem entscheiden nicht mehr Qualifikation, sondern politische Loyalität über Karrierewege.
Unterdrückung kritischer Stimmen
YARSAV, die größte unabhängige Vereinigung von Richterinnen und Richtern der Türkei, wurde verboten. Sein Präsident Murat Arslan, Träger des Václav-Havel-Menschenrechtspreises, landete im Gefängnis. Gleichzeitig gewannen regierungsnahe Strukturen immer mehr Einfluss auf die Justiz.
Europa schlägt Alarm
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) urteilte in zahlreichen Fällen – etwa Baş gegen Türkei oder Yalçınkaya gegen Türkei – über systematische Verstöße gegen Grundrechte, Rechtssicherheit und faire Verfahren. Besonders gravierend: Die Türkei setzt bindende EGMR-Urteile nicht um – etwa im Fall Osman Kavala. Der Europarat leitete Vertragsverletzungsverfahren ein. Die Türkei ist das erste Land, das wieder in die vollständige Überwachung des Europarats zurückgestuft wurde.
Forderungen der europäischen Vereinigungen
Die unterzeichnenden Vereinigungen fordern:
- Sofortige Umsetzung aller EGMR-Urteile,
- Rehabilitation und Wiedereinsetzung entlassener Richterinnen und Richter,
- Freilassung aller zu Unrecht Inhaftierten,
- Wiederherstellung einer unabhängigen Justizverwaltung,
- Rückkehr zu leistungsbasierten Einstellungsverfahren,
- Konsequentes Handeln der europäischen Institutionen gegen die Missachtung der rechtsstaatlichen Prinzipien.
Gemeinsame Erklärung der Association of European Administrative Judges (AEAJ), European Association of Judges (EAJ), Judges for Judges und Magistrats Européens pour la Démocratie et les Libertés (MEDEL), 15. Juli 2026