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Editorial 07-08/2026: Gernot Kanduth „Der Rechtsstaat ist kein Luxusgut“

Es gibt Momente, in denen der Dialog mit den politisch Verantwortlichen allein nicht mehr ausreicht. Dann sind Standesvertretungen gefordert, auch öffentlich wahrnehmbare Zeichen zu setzen. Für die richterlichen und staatsanwaltlichen Standesvertretungen ist ein solcher Moment nun gekommen.

Die geplante „Aktionswoche für den Rechtsstaat – 100 % erreicht. Was jetzt?“ ist Ausdruck dieser Verantwortung. Sie ist weder ein spontaner Entschluss noch aus einer Laune heraus entstanden. Sie ist die Konsequenz einer Entwicklung, vor der wir seit Jahren warnen: Die österreichischen Gerichte und Staatsanwaltschaften arbeiten seit Langem an der Belastungsgrenze – was zunächst als vorübergehende Ausnahmesituation eingeschätzt wurde, ist längst zum Dauerzustand geworden. Die mittlerweile mehr als 250 fehlenden richterlichen und rund 70 staatsanwaltschaftlichen Planstellen sind keine abstrakten Zahlen. Sie stehen für Verfahren, die länger dauern, für Bürgerinnen und Bürger, die immer später zu ihrem Recht kommen, und letztlich auch für die schleichende Gefährdung eines Wirtschaftsstandortes, der auf Rechtssicherheit und eine leistungsfähige Justiz angewiesen ist.

Vor diesem Hintergrund hatten wir den Budgetverhandlungen mit einer gewissen Zuversicht entgegengesehen. Die Gespräche auf politischer Ebene verliefen dann auch konstruktiv, das Problembewusstsein schien vorhanden, die Signale werteten wir als ermutigend. Umso größer war die Enttäuschung über das Ergebnis. Zusätzliche Planstellen wird es vorerst nicht geben.

Besonders enttäuschend ist zudem, dass von den rund 210 Maßnahmen, die im Rahmen des Projekts „Aufgabenkritik“ gemeinsam erarbeitet wurden, um Verfahren effizienter zu gestalten und die Justiz nachhaltig zu entlasten, lediglich sieben Eingang in das Budgetbegleitgesetz fanden. Bitte verstehen Sie mich nicht falsch: Die beschlossenen Maßnahmen sind durchaus sinnvoll und können punktuelle Verbesserungen bringen. Sie ändern jedoch weder etwas an der strukturellen Personalknappheit noch schöpfen sie das gemeinsam erarbeitete Potenzial auch nur annähernd aus, gerichtliche Verfahren spürbar effizienter zu gestalten.

Natürlich ist uns bewusst, dass sich Österreich in einer Phase notwendiger Budgetkonsolidierung befindet. Auch wir wollen kommenden Generationen einen finanziell handlungsfähigen Staat hinterlassen. Zur Zukunftsfähigkeit unserer Republik gehören aber nicht nur solide Finanzen, sondern auch ein funktionierender Rechtsstaat. Ein Staat, dessen Gerichte dauerhaft überlastet sind und dessen Verfahren immer länger dauern, spart nicht für die Zukunft – er verlagert die Herausforderungen lediglich von den Staatsfinanzen auf einen ebenso zentralen Bereich: den Rechtsstaat. Auch das ist eine Hypothek, die wir kommenden Generationen nicht hinterlassen sollten.

Die Aktionswoche soll diesen Missstand sichtbar machen. Gerade deshalb wurde auch ihr Zeitraum bewusst gewählt. Nach dem Vorbild der „Equal Pay Days“ soll verdeutlicht werden, dass Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte bereits im Laufe des Oktobers rechnerisch jenes Arbeitspensum erreicht haben werden, das mit den vorhandenen Personalressourcen innerhalb eines Jahres bewältigt werden kann. Wir laden daher alle Kolleginnen und Kollegen ein, gemeinsam ein Zeichen zu setzen und – ausgenommen unaufschiebbare und dringende Verfahren – in dieser Woche keine Verhandlungen durchzuführen, keine Endentscheidungen auszufertigen und keine Amtstagstermine zu vergeben. Begleitet wird die Aktionswoche von regionalen Informationsveranstaltungen und einer bundesweiten Pressekonferenz.

Die Maßnahmen richten sich nicht gegen die rechtsuchende Bevölkerung. Sie sollen vielmehr Bewusstsein dafür schaffen, dass die Kolleginnen und Kollegen seit Jahren weit über jenem Ausmaß arbeiten, das mit den vorhandenen Personalressourcen dauerhaft leistbar ist. Dass der Betrieb in den Gerichten und Staatsanwaltschaften dennoch funktioniert, ist vor allem dem außergewöhnlichen persönlichen Einsatz aller Bediensteten der Justiz zu verdanken. Auf Dauer darf ein Rechtsstaat aber nicht darauf vertrauen, dass strukturelle Defizite durch persönliches Engagement ausgeglichen werden.

Bekenntnisse zum Rechtsstaat sind wichtig. Sie allein sichern ihn jedoch nicht. Ein funktionierender Rechtsstaat braucht Gerichte, die ihre Aufgaben erfüllen können. Er braucht Richterinnen und Richter, die ausreichend Zeit haben, ihre Entscheidungen mit der gebotenen Sorgfalt zu treffen. Er braucht Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, die Verfahren zügig und verantwortungsvoll führen können. Und er braucht engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die den täglichen Gerichtsbetrieb tragen. Wer sich zum Rechtsstaat bekennt, muss deshalb auch bereit sein, die personellen Voraussetzungen für seine Funktionsfähigkeit zu schaffen. Gerade diese Bereitschaft ist derzeit von politischer Seite nicht ausreichend zu erkennen.

Als Antwort auf die personellen Herausforderungen wird derzeit häufig auf Digitalisierung und insbesondere auf Künstliche Intelligenz verwiesen. Zweifellos werden neue Technologien unsere Arbeit verändern und in vielen Bereichen unterstützen. Niemand verschließt sich dieser Entwicklung. Gerade die Gerichte und Staatsanwaltschaften haben in den vergangenen Jahren auch eindrucksvoll bewiesen, dass sie digitalen Entwicklungen offen und innovationsbereit begegnen. Problematisch wird es allerdings, wenn KI zunehmend als Ersatz für eine ausreichende personelle Ausstattung präsentiert wird. Neben den zahlreichen offenen rechtlichen, technischen und ethischen Fragen lässt sich derzeit nicht seriös beurteilen, wann und in welchem Umfang ein echter Entlastungseffekt durch den Einsatz von KI eintreten wird.

Gleichzeitig zeigt sich aber bereits heute, dass die Nutzung von KI durch Verfahrensbeteiligte auch neue Belastungen mit sich bringt. Immer häufiger sehen sich Gerichte mit umfangreichen KI-generierten Schriftsätzen konfrontiert, die unzutreffende oder sogar halluzinierte Judikate enthalten. Auch das bindet erhebliche personelle Ressourcen.

Vor allem aber dürfen wir eines nicht vergessen: Der Rechtsstaat lebt von Vertrauen. Dieses Vertrauen entsteht nicht durch Algorithmen oder „Black-Boxes“, sondern durch Menschen, die nach Recht, Gesetz und Gewissen entscheiden und für ihre Entscheidungen Verantwortung übernehmen. KI wird die Justiz in vielen Bereichen unterstützen und Arbeitsabläufe effizienter gestalten können. Sie wird jedoch weder richterliche und staatsanwaltschaftliche Verantwortung noch die Unabhängigkeit der Gerichtsbarkeit ersetzen können.

Ein Blick über die Grenzen zeigt, dass andere Staaten diese Zusammenhänge zunehmend erkennen. In Deutschland wird intensiv über einen neuen „Pakt für den Rechtsstaat“ diskutiert, der die Justiz personell stärken und ihre Funktionsfähigkeit langfristig absichern soll. Dort wächst das Bewusstsein, dass Investitionen in die Gerichtsbarkeit keine Ausgaben zugunsten einer bestimmten Berufsgruppe sind, sondern eine Investition in die Stabilität des demokratischen Gemeinwesens. Diese Erkenntnis sollte auch in Österreich stärker in den Mittelpunkt rücken.

Ein leistungsfähiger Rechtsstaat braucht nicht nur ausreichend Personal, sondern auch starke und unabhängige Institutionen. Die Einrichtung einer unabhängigen staatsanwaltlichen Weisungsspitze bietet die historische Chance, das Vertrauen in die Unabhängigkeit der Strafverfolgung nachhaltig zu stärken. Umso bedauerlicher ist es, dass der vorliegende Entwurf diesem Anspruch weit hinterherbleibt und mit mehreren Regelungen das erklärte Ziel der Reform konterkariert, die staatsanwaltliche Weisungsspitze nachhaltig zu entpolitisieren.

Dazu nur einige Gedanken: Die angedachte Abstimmung über den Besetzungsvorschlag im Nationalrat birgt das Risiko parteipolitischer Absprachen. Zugleich fehlt eine Regelung, die verhindert, dass wiederholte Ablehnungen die Funktionsfähigkeit der neuen Behörde über längere Zeit beeinträchtigen. Die vorgesehene sechsjährige Funktionsperiode erscheint zu kurz, um die notwendige institutionelle Unabhängigkeit dauerhaft zu sichern. Die Zusammensetzung der Besetzungskommission lässt die für die Beurteilung der Bewerbenden erforderliche staatsanwaltliche Expertise nicht ausreichend zur Geltung kommen. Als völlig systemfremd stellt sich schließlich die Offenlegung des Abstimmungsverhaltens innerhalb des geplanten Dreierkollegiums dar.

Noch besteht die Hoffnung, dass bis zum Herbst nachgebessert wird – bei der Ausgestaltung der staatsanwaltlichen Weisungsspitze gleichermaßen wie beim Budget. Diese Hoffnung haben wir nicht aufgegeben. Sie wird sich allerdings nur erfüllen, wenn den vielfach abgegebenen Bekenntnissen zum Rechtsstaat endlich konkrete Taten folgen.

Der Rechtsstaat ist kein Luxusgut, das man sich nur in wirtschaftlich guten Zeiten leisten kann. Er ist die kritische Infrastruktur unserer Demokratie und wird von der unabhängigen Gerichtsbarkeit getragen. Wer in die Gerichtsbarkeit investiert, investiert in den Rechtsstaat – und damit in die Zukunft unseres Landes.


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