Editorial 06/2026: Harald Wagner „Ein Sommer wie damals“
Die Vereinigung der österreichischen Richterinnen und Richter wird im nächsten Jahr ihr 120-jähriges Bestehen feiern. Aus Anlass dieses Geburtstages startet in dieser Ausgabe eine Zeitreise durch die Mitteilungen der Standesvertretungen bis ins Gründungsjahr 1907 zurück.
Den Anfang macht ein Editorial von Manfred Herrnhofer aus dem Jahr 2011 unter dem Titel „Sommerzeit in der Justiz“. Der damalige Vizepräsident der Vereinigung gibt darin einen Überblick über die in jener Zeit aktuellen standespolitischen Themen. Der Blick ins Archiv zeigt, dass es etliche Dauerbrenner gibt: Themen, die die Richterinnen und Richter über all die Jahre immer wieder beschäftigen.
So verwundert es nicht, dass Herrnhofer in dem am Ende dieser Zeitschrift abgedruckten Leitartikel die Planstellensituation anspricht. Zur Erinnerung: Die Ergebnisse der „PAR II“ waren damals etwa eineinhalb Jahre alt. Um die (zumindest teil- bzw. schrittweise) Bedeckung des aus der Erhebung errechneten Planstellenbedarfs musste hart gerungen werden. Zurück in die Gegenwart: Für das Jahr 2025 zeigt die Personalanforderungsrechnung eine Auslastung an den Bezirksgerichten von rund 120% und an den Landesgerichten von etwa 110%. Mit anderen Worten fehlen allein an den Bezirks- und Landesgerichten 225 Richterinnen und Richter. Ähnlich zeigt sich die Situation in den höheren Instanzen der Zivil- und Strafgerichte sowie an den Verwaltungsgerichten. Diese Belastung geht nicht nur an die Substanz des Rechtsstaats, sondern vor allem auch an die jeder einzelnen Richterin und jedes einzelnen Richters. Die personelle Minderausstattung der Gerichte kann nicht auf Dauer durch den persönlichen Einsatz der Kolleginnen und Kollegen in den Abend- und Nachtstunden und an Wochenenden kompensiert werden. Aufgrund der laufenden politischen Verhandlungen zu einem Doppelbudget für die Jahre 2027/2028 gilt daher das Hauptaugenmerk der Standesvertretungen aktuell dem Eintreten für zusätzliche Planstellen im richterlichen Bereich. Auch wenn die medial kolportierte Budgetlage nichts Gutes verheißt, betonte die Bundesministerin für Justiz Sporrer in persönlichen Gesprächen mit dem Präsidenten der Vereinigung der österreichischen Richterinnen und Richter und dem Vorsitzenden der Bundesvertretung 23 in der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst, dass sie den besorgniserregenden Befund zur Belastung der Gerichte teile und sich mit Nachdruck für zusätzliche Planstellen und ausreichende Ressourcen einsetzen werde. Die Spitzen der Standesvertretung stehen dazu in einem regen Austausch mit dem Bundesministerium für Justiz und den Justizsprecherinnen und dem Justizsprecher der Regierungsparteien.
Das Projekt „Aufgabenkritik“ ist eng mit der unzureichenden personellen Ausstattung der Gerichtsbarkeit verknüpft. Unter anderem von den Standesvertretungen wurden aus dem Kreis der Richterinnen und Richter zahlreiche Vorschläge zur Entlastung der Gerichte zusammengetragen. Nun liegt ein Endbericht des Justizministeriums vor. Ein Großteil der Empfehlungen wurde in den Arbeitsgruppen von den Beteiligten aus der gerichtlichen und staatsanwaltschaftlichen Praxis (Entsandte der Präsidentin und der Präsidenten der Oberlandesgerichte, der Oberstaatsanwaltschaften sowie der Personal- und Standesvertretungen) einhellig befürwortet. In einem nächsten Schritt analysierten die Fachabteilungen des Ministeriums diese Ideen und beurteilten, welche Maßnahmen kurzfristig (das bedeutet: noch im heurigen Jahr) und welche Vorschläge mittel- bis langfristig umsetzbar wären. Etwa ein Viertel der Empfehlungen wurde von den Fachabteilungen vorerst abgelehnt. Sie sollen nochmals mit der Praxis diskutiert werden. Im Übrigen ist nun die Justizministerin am Zug, wie angekündigt die allseits unterstützten Vorschläge umzusetzen, was teilweise im Erlassweg möglich ist, in vielen Fällen jedoch Gesetzesvorhaben erfordert. Da einerseits die österreichische Gerichtsbarkeit – wie uns auch der regelmäßige internationale Vergleich zeigt – höchst effizient arbeitet und andererseits das hohe Rechtsschutzniveau nicht über die Maßen aufgegeben werden soll, wäre es illusorisch anzunehmen, dass – selbst bei sofortiger Umsetzung aller Maßnahmen – damit die fehlenden Planstellen wettgemacht werden könnten. Es wäre aber etwas mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein. So mancher seit vielen Jahren im Stand immer wieder gemachte Vorschlag, um Entscheidungsorgane zu entlasten und Effizienzpotentiale zu heben, steht so kurz vor der Realisierung.
Die seit Monaten hinter verschlossenen Türen zwischen den Regierungsparteien stattfindende politische Abstimmung zur Schaffung einer Bundesstaatsanwaltschaft zeigt jedoch, wie zäh das Ringen um Reformen sein kann und wie sehr dabei politische Tauschgeschäfte eine (unrühmliche) Rolle spielen. Wenn man hört, dass die Bundesstaatsanwälte vom Nationalrat gewählt und der laufenden parlamentarischen Kontrolle (auch hinsichtlich der noch nicht beendeten Strafverfahren) unterliegen sollen, steht damit nicht eine Entpolitisierung der staatsanwaltschaftlichen Weisungsspitze, sondern eine neue Dimension der politischen Bestellung von Organen der Gerichtsbarkeit (im weiten Sinne des Art 90a B-VG) vor der Tür. Als Standesvertreter gerät man mitunter ins Grübeln, wenn man plötzlich als Beobachter an der Seitenlinie steht und bemerkt, wie eine langjährige Forderung nach mehr Unabhängigkeit von der Politik ins Gegenteil verkehrt wird. Hier passt der Appell, den Herrnhofer in anderem Zusammenhang gebracht hat, gar nicht so schlecht: „Der einzige Weg aus der Sackgasse ist die Umkehr!“
Viel erfreulicher sind demgegenüber andere Projekte, die uns als Vereinigung derzeit beschäftigen: So planen wir mit einer Gruppe junger Kolleginnen und Kollegen an einem Konzept für eine (bessere) Präsenz der RiV in den sozialen Medien. Das Ergebnis steht noch nicht fest und bedarf dann auch noch der Beschlussfassung in unserem Vorstand, aber bereits die Reise dorthin ist angesichts des ansteckenden Enthusiasmus der beteiligten Richteramtsanwärterinnen und Jungrichterinnen und -richter großartig.
Beschlossen ist hingegen bereits die Einrichtung eines KI-Beirats als beratendes Gremium innerhalb der Vereinigung in Bezug auf den Einsatz künstlicher Intelligenz in der Gerichtsbarkeit. Aktuell läuft gerade die Auswahl des aus sieben Personen bestehenden Beirats, der sich sowohl aus ordentlichen RiV-Mitgliedern als auch aus externen Fachleuten zusammensetzen soll.
Außerdem arbeiten wir aktuell an mehreren Veranstaltungen für das kommende Jahr: Im Frühjahr soll das bekannte „Forum Zukunft Justiz“ stattfinden, das traditionell gemeinsam mit der Vereinigung Österreichischer Staatsanwältinnen und Staatsanwälten und unserer Bundesvertretung 23 in der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst ausgetragen wird. An vier Halbtagen wird es Zeit und Raum geben, um sich grundlegenden Fragestellungen des staatsanwaltschaftlichen und richterlichen Berufsstandes zu widmen. In Kooperation mit der Präsidentin und den Präsidenten der Oberlandesgerichte ist eine Veranstaltung zur Resilienz des Rechtsstaats in Ausarbeitung, die voraussichtlich im Herbst 2027 über die Bühne gehen wird. Schließlich bietet der eingangs angesprochene Geburtstag Anlass für eine Festveranstaltung am 17. März 2027 im Landesgericht für Strafsachen Wien, der Geburtsstätte unserer Vereinigung.
Wenn ich nun in Anlehnung an das zeitgeschichtliche Editorial aus dem Jahr 2011 einen kurzen Einblick gegeben habe, welche Themen Ihre Standesvertretung unter anderem im Zeitpunkt der Drucklegung beschäftigen, dann sehen Sie: Die Arbeit geht uns nicht aus. Das geschlossene Auf- und Eintreten für eine moderne und unabhängige Gerichtsbarkeit ist wichtiger denn je.