Fachgruppe Insolvenzrecht

Am 17.09.2024 wurde im Rahmen des Insolvenzrechtsseminares die Wahl der Fachgruppenleitung durchgeführt.

Das Ergebnis lautet:

  • Vorsitzende : Mag.a Christa Puschmann (HG Wien)
  • 1. Stellvertreterin der Vorsitzenden: Mag.a Kathrin Poltsch (LGZ Wien)
  • 2. Stellvertreterin der Vorsitzenden: Dr.in Eugenie Übertsroider (LG Linz)
  • Weiteres Mitglied des FG-Vorstands: Mag. Markus Sonnleitner (LG St. Pölten)

 

Mitglieder der Fachgruppe sind überwiegend, beinahe sämtliche zuständige RichterInnen der Gerichtshöfe erster Instanz (zuständig für Unternehmerkonkurse), von den Oberlandesgerichten aber auch die seit Jahren als Vertreter der Wissenschaft die Fachgruppe besonders bereichernden außerordentlichen Mitglieder.

Anlässlich des IRÄG 1982 wurde in Weißenbach am Attersee ein Seminar abgehalten und in den Jahren 1983 und 1984 wiederholt. Unter der Leitung des LG Salzburg wurde 1992 die Idee eines jährlichen Seminars wieder aufgegriffen und findet ein derartiges seither durchgehend in Weyregg am Attersee statt. Das Seminar stellt die zentrale Möglichkeit zur Weiterbildung für Insolvenzrichter dar. Darüber hinausgehend dient dieses Seminar der Darstellung der unterschiedlichen Arbeitsweise in den einzelnen Sprengeln. Der Alltag des Insolvenzrichters ist nicht selten von schwierigen – rasch zu klärenden – Einzelfallkonstellationen mit wirtschaftlichem Hintergrund geprägt. Als Möglichkeit des gegenseitigen Erfahrungsaustausches, verbundenen mit der Schaffung geeigneter fachlicher Netzwerke, um in dringenden Angelegenheiten erforderliche Ratschläge einzuholen, ist das genannte Seminar für den Insolvenzpraktiker nicht mehr wegzudenken.

Das Seminar wird jedoch auch zum Gedankenaustausch mit Vertretern der Wissenschaft und mit Insolvenzverwaltern genutzt. Es wird den Teilnehmern die Gelegenheit gegeben, zu allfälligen Gesetzesvorhaben auch die Ansicht der Praktiker zu äußern. Durch das entstandene wechselseitige Verständnis hat die Entwicklung des Insolvenzrechts an sich, aber auch die praktische Umsetzung im Besonderen profitiert.

Der Obfrau und ihren Stellvertretern wird Gelegenheit gegeben, bei der Insolvenzrechtsreformkommission Stellung zu beziehen. Diese Möglichkeit wird auch intensiv genutzt.