Staatsschutz- und Nachrichtendienstgesetz

Die Schaffung neuer Ermittlungsmaßnahmen, die – wie vorliegend – intensive Eingriffe in Grundrechte ermöglichen, bedarf einer eingehenden grundrechtsspezifischen Abwägung. Derzeit kann technisch nicht sichergestellt werden (und es ist daher „rechtliche Fiktion“), dass nur Teile der Kommunikation eines Mobiltelefons (z.B. beschränkt auf 2024) ausgelesen werden können, denn Zugriffe mittels Trojaner erfolgen stets auf das gesamte Gerät. Es ist zu befürchten, dass das Gesetz Überwachungsmöglichkeiten verspricht, die in der Praxis nur eingeschränkt und mit der Gefahr negativer Auswirkungen für die IT-Sicherheit im Gesamten erzielbar sind.

Staatsschutz- und Nachrichtendienstgesetz

Veröffentlicht am: 26. Sep. 2024

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