Editorial 11/2026: Yvonne Summer „Nach der Aktionswoche …“
Nach der Aktionswoche – was jetzt?
Die „Aktionswoche für den Rechtsstaat – 100 % erreicht. Was jetzt? war ein deutliches Signal gegen die personelle Überlastung der Justiz, an dem sich alle Kolleg:innen beteiligten. Das zeigt sich besonders eindrücklich am Verhandlungsbetrieb: Statt der üblicherweise rund 7.000 Verhandlungen fanden österreichweit nur rund 300 statt. Aufschiebbare Endentscheidungen wurden nicht abgefertigt und nicht dringliche Amtstagstermine nicht wahrgenommen. An verschiedenen Gerichten in ganz Österreich fanden Veranstaltungen statt, die regen Zulauf fanden. Allein zur Protestversammlung am Landesgericht für Strafsachen Wien kamen am 14. Oktober 485 Kolleg:innen. Die Teilnahme zahlreicher Justizverwaltungsorgane unterstrich den Schulterschluss innerhalb der Justiz. Die Warnung vor den Folgen der Überlastung wird von den Standesvertretungen ebenso wie von den Leitungen der Gerichte und Staatsanwaltschaften getragen.
Was das Stimmungsbild in der Bevölkerung anlangt, so lassen bei uns eingelangte Rückmeldungen und Reaktionen in persönlichen Gesprächen den Schluss zu, dass die Menschen sehr gut verstehen, dass ausreichendes Personal bei Gerichten und Staatsanwaltschaften für den Rechtsstaat und unsere liberale Demokratie, aber auch für ihre eigenen Verfahren essentiell sind.
Die mediale Resonanz war beeindruckend – im Fernsehen, im Radio, in Printmedien und online, bundesweit ebenso wie regional. Die Personalnot der Justiz und ihre Folgen für die Bevölkerung wurden ausführlich aufgegriffen. Die Berichterstattung war von großem Verständnis für unsere Anliegen und die Tragweite des Problems geprägt: Dauerhaft überlastete Gerichte und Staatsanwaltschaften bedeuten längere Verfahren und verzögerten Rechtsschutz.
Ausgesprochen verhalten auf die Aktionswoche war hingegen die Reaktion der Politik, die sich im pauschalen Hinweis auf vorzunehmende Umschichtungen, den geplanten Einsatz von KI-Anwendungen und 17 weitere Maßnahmen aus der Aufgabenkritik, deren Inkrafttreten erst mit 1. April 2027 angedacht ist, erschöpfte. Wie und wo die in den Raum gestellten Umschichtungen erfolgen sollten, blieb völlig im Dunkeln. Klar ist, dass Umschichtungen innerhalb der Straf-, Verwaltungs- und Zivilgerichtsbarkeit nicht möglich sind, ist die Rechtsprechung doch bereits jetzt in allen Bereichen massiv überlastet.
Wir stehen sinnvoller technischer Unterstützung (wie wir bei der Mitarbeit an der Pilotierung des digitalen Akts nachdrücklich unter Beweis gestellt haben) offen gegenüber und haben gegenüber dem Justizministerium mehrfach (zuletzt im Rahmen der Arbeitsgruppe „KI in der Justiz“) den Zugang zu zeitgemäßen, am Markt verfügbaren KI-gestützten Recherche-Tools für Rechtsprechungsorgane eingefordert, um gegenüber anderen (besser ausgestatteten) rechtsberatenden Berufen nicht in einen strukturellen Nachteil zu geraten.
Soweit KI dabei helfen soll, die mittlerweile mit ihrer Unterstützung generierten Eingaben zu bearbeiten, ist sie zunächst lediglich eine Antwort auf eine bereits bestehende zusätzliche Belastung. Daraus lässt sich noch keine Entlastung ableiten, die den seit Jahren bestehenden Personalmangel ausgleichen könnte.
Auch die (bislang nicht weiter konkretisierte) Ankündigung, ab 1.4.2027 17 weitere Maßnahmen aus der Aufgabenkritik umzusetzen, gibt derzeit keinen Anlass, auf spürbare Entlastung zu hoffen. Nach internen Schätzungen würde selbst die Umsetzung aller rund 210 Vorschläge lediglich ein Entlastungspotenzial im Umfang von etwa zehn bis 15 Planstellen ergeben. Dem stehen mehr als 250 fehlende richterliche und rund 60 bis 70 fehlende staatsanwaltschaftliche Planstellen gegenüber.
Während die Politik Antworten, wie der stetig steigenden Überbelastung der Justiz wirksam gegengesteuert werden kann, schuldig bleibt, kommen laufend neue Aufgaben auf die Gerichte zu – so etwa durch die Umsetzung der Anti-SLAPP-Richtlinie-Umsetzungsnovelle (ASRUN).1) Der Entwurf befindet sich gerade in Begutachtung. Darin werden neue gerichtliche Zuständigkeiten geschaffen, etwa die Prüfung, ob es sich um eine SLAPP-Klage handelt. Entscheidungen über Mutwillens- und Geldstrafen sind ebenso vorgesehen wie das Gebot einer Behandlung mit der gebotenen Eile [sic]. Es ist unbestritten, dass Österreich unionsrechtlich verpflichtet ist, EU-Richtlinien umzusetzen. Auch die Absicht, rechtliche Schutzmechanismen gegen missbräuchliche Einschüchterungsklagen einzuführen und den Missbrauch von Gerichtsverfahren zu verhindern, wird ausdrücklich begrüßt. Aber die verantwortungsvolle Umsetzung von neuen Gesetzen kann und darf sich nicht nur darauf beschränken, diese auf den Weg zu bringen, ohne die personellen Voraussetzungen für eine effiziente Umsetzung zu gewährleisten. Dass in der wirkungsorientierten Folgenabschätzung (wieder einmal) ein (personeller) Mehraufwand verneint wird, passt ins Bild. Allein die in den letzten Jahren durch Gesetzesnovellen übertragenen Aufgaben hätten 30 bis 40 zusätzliche Planstellen erfordert – keine einzige wurde geschaffen. Der Ressourcenmangel in der Justiz wird im „Demokratie-Index“ im Übrigen als hauptverantwortlich für die neuerliche Verschlechterung gesehen.2)
Medienberichten der letzten Wochen ist zu entnehmen, dass die Bundesregierung erhebliche Fördermittel für diverse Vorhaben, darunter rund eine halbe Milliarde Euro für Ökosanierungen, zur Verfügung stellt. Das ist auch gar nicht zu kritisieren. Es ist das Recht und die Aufgabe einer Regierung, politisch Akzente zu setzen. Aber es bleibt zu konstatieren, dass für den Rechtsstaat, konkret für zusätzliche Planstellen im richterlichen und staatsanwaltschaftlichen Bereich, keine zusätzlichen Mittel zur Verfügung gestellt werden. Eine Richterplanstelle wird durchschnittlich mit ca EUR 140.000,00 pro Jahr budgetiert. Allein durch die am 1.8.2026 in Kraft getretene automatische Anpassung der Gerichtsgebühren nach
§ 31a GGG werden zusätzliche Einnahmen von ca 10 Millionen EUR erwartet. Damit ließen sich auf einen Schlag ca 70 richterliche Planstellen finanzieren. Und sollten die Anfallsentwicklung in den nächsten Jahren, KI und die Umsetzung weiterer Maßnahmen aus dem Projekt „Aufgabenkritik“ wider Erwarten eine solch deutliche Entlastung im Arbeitsalltag zur Folge haben, dann könnte ein allfälliger Überstand problemlos mit den anstehenden Pensionierungswellen kompensiert werden.
Jetzt ist jedenfalls die Politik am Zug. Wir erwarten einen verbindlichen Stufenplan für zusätzliche Planstellen und Maßnahmen, die im Arbeitsalltag tatsächlich und rasch entlasten. Die bisher angekündigten Schritte reichen angesichts der massiven Überlastung nicht aus. Bleiben wirksame Schritte aus, werden weitere Maßnahmen folgen – schon aus unserer Verantwortung für den Rechtsstaat. Welche Formen diese annehmen, werden wir zum richtigen Zeitpunkt bekannt geben. Die Politik darf nicht darauf setzen, dass mit dem Ende der Aktionswoche auch das Problem oder unsere Entschlossenheit verschwinden.
Die Aktionswoche war ein deutliches Signal. Daher ist es mir ein Anliegen, den Kolleg:innen zu danken: für die Solidarität, die von den Gremien der Standesvertretungen beschlossenen Maßnahmen mitzutragen. Aber auch für die Bereitschaft und die Offenheit über den Arbeitsalltag und darüber, dass die Belastungsgrenze längst erreicht bzw überschritten ist, zu sprechen.
Unser gemeinsames Engagement hat viele Formen: Es zeigt sich im solidarischen Auftreten während der Aktionswoche ebenso wie in der kontinuierlichen Arbeit für den fachlichen Austausch innerhalb unseres Berufsstands. In diesem Sinne möchte ich namens des gesamten Präsidiums der Vereinigung der österreichischen Richterinnen und Richter unserer Kollegin Daniela Urban danken. Sie bildete von Jänner 2023 bis Juli 2026 (gemeinsam mit Klaus Hawel und Barbara Simma) das Redaktionsteam der Richterzeitung, nachdem sie bereits zuvor unseren Rechtsprechungsteil mit Entscheidungen des EGMR und des VwGH bereichert hatte. Mit 1.8.2026 wurde sie zur Vizepräsidentin des Bundesverwaltungsgerichts ernannt, weshalb sie aus zeitlichen Gründen die Mitarbeit im Redaktionsteam der Richterzeitung beendete. Wir bedauern Danielas Ausscheiden, bedanken uns herzlich für ihr Engagement, ihre Umsicht und ihre exzellenten Beiträge und wünschen ihr für ihre neue Position alles Gute.
1) www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/ME/147
2) https://demokratieindex.at/
