Sektion Bundesfinanzgericht

Unabhängige Richter*innen – Grundlage für die Gleichmäßigkeit der Besteuerung und Vertrauen in den Rechtsstaat

 


Am 26.03.2025 fand anlässlich der konstituierenden Sitzung die Wahl der Sektionsleitung mit folgendem Ergebnis statt:

Sektionsobfrau: Maria Daniel (BFG – Sitz)

Erste Stellvertreterin der Obfrau: Elisabeth Brunner (BFG – Sitz)

Weitere Sektionsleitungsmitglieder:

Elisabeth Hafner (Ruhestand)

Franz Glashüttner (BFG – AS Graz)

Nicolaus Pomaroli (BFG – AS Innsbruck)

Albert Salzmann (BFG – AS Salzburg)


In der Gruppenversammlung am 3.4.2024 wurde in Anwesenheit des Präsidenten der RIV, Dr. Gernot Kanduth, darüber abgestimmt, ob die RIV-Mitglieder des BFG eine eigene Sektion in der RIV schaffen wollen. An dieser Abstimmung nahmen in Präsenz oder durch Vollmacht vertreten 75 von insgesamt 98 wahlberechtigten Mitgliedern teil.

Zur Abstimmung gelangte folgende Frage: Soll für die Gruppe der „RIV-Mitglieder im Bundesfinanzgericht“ innerhalb der Richtervereinigung eine eigene Sektion geschaffen werden?

Das Abstimmungsergebnis lautet:    73 Ja-Stimmen / 1 Nein-Stimme / 1 ungültige Stimme bzw Enthaltung 

In Anwesenheit bzw Vertretung von 76,53 der stimmberechtigten Mitglieder und einer Zustimmung von 98,65 % der gültigen Stimmen wurde somit von der Gruppenversammlung iSd § 8 iVm § 14 der RIV-Satzung beschlossen, eine eigene BFG-Sektion zu schaffen. Dieses Ergebnis wurde satzungsgemäß von uns an den Vorstand übermittelt. Die Hauptversammlung hat am 20.11.2024 die Neugründung der Sektion einstimmig genehmigt.

Bis zur konstituierenden Sitzung im März 2025 führt Mag. Albert Salzmann die Geschäfte .