Studie zur Evaluierung der Arbeit der Familiengerichtshilfe

Das BMJ hat eine Studie zur Evaluierung der Familiengerichtshilfe erstellen lassen.

Die Ergebnisse der Evaluierung lassen sich in folgende drei zentrale Aussagen zusammenfassen:

  • Mit der Einrichtung der FGH ist eine erfolgreiche Implementierung eines neuen Instrumentes gelungen, das die Qualität und Nachhaltigkeit in Bezug auf die Streitschlichtung sowie auf die gerichtlichen Verfahren in Angelegenheiten der Obsorge bzw. des Kontaktrechtes weitestgehend sicherstellt sowie RichterInnen eine umfassende Grundlage für ihre Entscheidungen gibt.
  • Das Wohlergehen der Kinder ist im Rahmen von Pflegschaftsverfahren durch unterschiedliche Belastungen gefährdet, vor allem durch Loyalitätskonflikte, in denen Kinder sich befinden sowie deren Instrumentalisierung durch Eltern. ExpertInnen und Eltern sind sich der vielfältigen Belastungsfaktoren von Kindern bewusst. Eltern werden im Laufe des Verfahrens für die Bedürfnisse und die Situation ihrer Kinder sensibilisiert. Obwohl die FGH das Wohl der Kinder stark im Fokus hat, kann diese durch ihren Auftrag nur bedingt auf die Faktoren einwirken, die das Wohlergehen von Kindern beeinflussen.
  • Auch wenn mit der Implementierung der FGH die damit verbundenen Zielsetzungen grundsätzlich erreicht wurden, zeigt sich ein Modifikationsbedarf bzw. Nachschärfungsbedarf u. a. bezüglich einer Personalaufstockung, einer Verkürzung von Pflegschaftsverfahren, der Abgrenzung zu anderen Institutionen bzw. ExpertInnen als auch in Bezug auf die Wahrnehmung und Erwartungshaltung der Eltern.
Studie zur Evaluierung der Arbeit der Familiengerichtshilfe