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Stellungnahme zur aktuellen Diskussion um Besetzungsvorgänge in der Justiz

Medienberichte legen den Verdacht nahe, dass es bei staatsanwaltschaftlichen Leitungspositionen zu Absprachen über Postenbesetzungen nach sachfremden Motiven und zu Interventionen von bzw. bei Politiker*innen gekommen ist.

Derartige Interventionen sind nicht nur für das Ansehen der Justiz und das Vertrauen in ihre unabhängige Rechtsprechung überaus schädlich, sie konterkarieren auch das ethische Selbstverständnis, dem sich die österreichischen Richter*innen in der Welser Erklärung unterworfen haben. Als Standesvertretung verwehren wir uns mit Nachdruck gegen jede Form von Einflussnahme oder unsachliche Besetzungsvorgänge. Der Ethikrat der Richtervereinigung wird die aktuelle Diskussion in seinen nächsten Beratungen ebenfalls aufgreifen.

Transparenz und die Ausschaltung unsachlicher Einflussnahmen in Besetzungsverfahren sichern maßgeblich die Unabhängigkeit der Gerichtsbarkeit, deren Akzeptanz in der Bevölkerung und damit auch den Wirtschaftsstandort Österreich. Die Entscheidung über die Besetzung richterlicher und staatsanwaltschaftlicher Stellen hat sich strikt nach dem Gesetz und daher nach der Eignung der Bewerber*innen für die angestrebte Position zu richten. Um dies sicherzustellen, darf die Entscheidung darüber nicht in der Hand Einzelner liegen. Wir fordern daher seit Langem einen Ausbau der Verbindlichkeit der Besetzungsvorschläge der unabhängigen Personalsenate.

Auch der Übernahme in den richterlichen Vorbereitungsdienst und der Bestellung der Präsident*innen und Vizepräsident*innen des Obersten Gerichtshof (wie von der Vollversammlung der Richter*innen des OGH gefordert) sowie der Präsident*innen der Verwaltungsgerichte sollten aus rechtsstaatlichen Gründen (verbindliche) Besetzungsvorschläge richterlicher Gremien vorangehen. Dies ist unabdingbar zur Sicherung der Unabhängigkeit der Rechtsprechung und um transparente und nachvollziehbare Entscheidungen bei der Ernennung auf sämtliche richterlichen und staatsanwaltlichen Planstellen zu gewährleisten.

RIV_Stellungnahme-Besetzungsverfahren

Veröffentlicht am: 31. Jan. 2022

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