Stellungnahme zum „Dickpick“-Gesetzesentwurf: Personalsituation an Gerichten ignoriert

Während die Einführung des neuen Straftatbestand als rechtspolitische Maßnahme grundsätzlich nicht zu beanstanden ist, wird ein zentrales Problem übergangen:

Trotz anhaltender Überlastung und rund 200 fehlender Planstellen an den Bezirks- und Landesgerichten sollen den Gerichten erneut neue Aufgaben übertragen werden. Solange die notwendigen Ressourcen nicht bereitgestellt werden, sind zusätzliche Belastungen weder verantwortbar noch realistisch umsetzbar. Das Gesetz könnte daher frühestens mit 1. Jänner 2027 in Kraft treten.

Stellungnahme

Veröffentlicht am: 6. Juni. 2025

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