Landesverwaltungsgericht Burgenland – Kritik an Ausschreibung

Die Ausschreibung der – erst Ende 2019 (!) frei werdenden – Stelle des/der Präsidenten/Präsidentin des Landesverwaltungsgerichts Burgenland sorgt für berechtigte öffentliche Kritik.
Die Landesverwaltungsgerichte üben eine sehr wichtige und sensible Funktion aus. Sie kontrollieren die Verwaltung des Landes, sie sind Anlaufstelle für die Bürgerinnen und Bürger, zum Schutz vor Fehlentscheidungen oder gar Willkür der Behörden.

Die Verwaltung ist daher regelmäßig selbst Verfahrenspartei vor den Verwaltungsgerichten. Gerade deshalb ist es besonders wichtig, dass eben diese Verwaltung keinerlei Einfluss auf die Besetzung von Richterposten oder die Ernennung des Präsidenten / der Präsidentin des Gerichts nimmt. Schon der Anschein einer Einflussnahme schadet dem Vertrauen in die wichtige Aufgabe der unabhängigen Rechtsprechung der Landesverwaltungsgerichte.
Das aktuelle Vorgehen der burgenländischen Landesregierung bzw des Landeshauptmanns lässt jegliche Sensibilität für diese Thematik vermissen und schadet dem Ansehen der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Dem liegt offenbar ein falsches Verständnis zugrunde, von Funktion und Stellung der Landesverwaltungsgerichte sowie von den Grundsätzen der Gewaltentrennung und der Unabhängigkeit der Rechtsprechung.
Der große Einfluss der Exekutive auf Auswahl und Ernennung von Richterinnen und Gerichtspräsidenten der Landesverwaltungsgerichte ist ein Schwachpunkt dieses Systems und wurde von Anfang an nicht nur von der Richtervereinigung kritisiert. Die Bundesregierung wäre hier gefordert, im Rahmen der derzeit laufenden Reformgespräche mit den Ländern auch dieses Thema anzusprechen und eine rechtsstaatlich befriedigende Lösung zu finden.

Veröffentlicht am: 13. Aug. 2018

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