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Kinder-Einstufungsverordnung zum Bundespflegegeldgesetz – Kinder-EinstV

Die Kinder-Einstufungsverordnung zum Bundespflegegeldgesetz legt erstmals auch für die Gerichte verbindlich fest, was als altersgemäßer Pflegebedarf bei der Ermittlung des Pflegebedarfs nach dem BPGG nicht berücksichtigt werden kann. Einzelne Bestimmungen der grundsätzlich zu begrüßenden Klarstellung waren aus Sicht der richterlichen Praxis zu hinterfragen.

Stellungnahme

Veröffentlicht am: 13. Jul. 2016

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