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IAJ warnt vor Gefährdung der richterlichen Unabhängigkeit in Sri Lanka

Die Internationale Richtervereinigung (IAJ) äußert ernste Bedenken gegen die von der Regierung Sri Lankas angekündigte Verfassungsänderung, mit der das gesetzliche Pensionsalter für Richter:innen des Obersten Gerichtshofs und des Berufungsgerichts um zwei Jahre angehoben werden soll.

Die Kritik richtet sich nicht grundsätzlich gegen eine Änderung des Pensionsalters, sondern gegen den Zeitpunkt, die Art des Vorgehens und den möglichen Hintergrund der geplanten Regelung. Verfassungsänderungen dieser Tragweite dürften nicht kurzfristig und ohne ein sachlich begründetes, transparentes und umfassendes Konsultationsverfahren angekündigt werden. Zudem werde die richterliche Unabhängigkeit beeinträchtigt, wenn der Eindruck entstehe, die Änderung solle bestimmten Amtsträger:innen persönlich zugutekommen – unabhängig davon, ob dies tatsächlich die Absicht der Regierung sei.

Die IAJ fordert die Regierung Sri Lankas daher auf, das Vorhaben in der angekündigten Form zu überdenken, und wird die weitere Entwicklung aufmerksam verfolgen.

https://www.iaj-uim.org/iuw/iaj-statement-on-sri-lanka/


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