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EU-Rechtsstaatlichkeitsbericht bestätigt erheblichen Personalbedarf und kritisiert Besetzung von Leitungsfunktionen

Der aktuelle EU-Rechtsstaatlichkeitsbericht hält fest, dass wegen der Budgetkonsolidierung keine zusätzlichen Planstellen für die Justiz vorgesehen sind. Zugleich verweist die Europäische Kommission ausdrücklich auf die Einschätzung der Vereinigung, wonach zur Bewältigung der steigenden Arbeitsbelastung rund 250 zusätzliche richterliche Planstellen erforderlich wären. Auch die in vergangenen Regierungsprogrammen vorgesehene Angleichung der Gehälter von Richter:innen und Staatsanwält:innen wurde aus budgetären Gründen bislang nicht weiterverfolgt. Kritisch beurteilt die Kommission zudem, dass bei der Bestellung der Präsident:innen und Vizepräsident:innen der Verwaltungsgerichte die Richterschaft nicht durchgängig eingebunden ist. Sie stellt fest, dass Österreich bei der Umsetzung ihrer diesbezüglichen Empfehlung keine Fortschritte erzielt hat, und verweist insbesondere auf die Bestellung des Präsidenten und der Vizepräsidentin des Verwaltungsgerichtshofs durch die Exekutive ohne Beteiligung der Richterschaft sowie auf Besetzungsvorgänge bei den Landesverwaltungsgerichten Steiermark und Oberösterreich. Beanstandet werden außerdem die uneinheitlichen Bestellungsverfahren, das Fehlen einer generellen Voraussetzung, wonach Bewerber:innen bereits dem Richterstand angehören müssen, sowie die fehlende gerichtliche Überprüfbarkeit von Ernennungsentscheidungen.


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