Zurück zur Sachlichkeit bei der Kritik von Strafurteilen!

Presseaussendung vom 03.10.2017

Die Vereinigung der österreichischen Richterinnen und Richter und die Bundesvertretung Richter und Staatsanwälte in der GÖD mahnen im Fall des freigesprochenen steirischen Arztes dringend ein, wieder auf den Boden der Sachlichkeit zurückzukehren. Ob das Urteil richtig oder falsch ist, wird das Rechtsmittelverfahren zeigen. Unqualifizierte Vorwürfe gegen den zuständigen Richter, mögen sie auch durch die  begreifliche Enttäuschung über den für die Anzeiger unerwarteten Verfahrensausgang begründet sein, sind vor allem, wenn damit strafbares Verhalten unterstellt wird, auf das Schärfste zurückzuweisen. Verantwortungsvolle Politiker, aber auch juristisch gebildete Menschen disqualifizieren sich  durch eine derart zum Ausdruck gebrachte Unkenntnis rechtlicher Voraussetzungen selbst.

Veröffentlicht am: 4. Okt. 2017

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