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Zur öffentlichen Urteilskritik

Strafverfahren sind kein Schauplatz für Populismus.

Kritik an gerichtlichen Entscheidungen, die den Boden der Sachlichkeit verlässt, muss mit allem Nachdruck zurück gewiesen werden. Die Rechtsprechung hat keine Erwartungshaltungen zu erfüllen, sondern auf Grundlage der Gesetze und nach sorgfältiger Abwägung der Beweisergebnisse – unabhängig von Herkunft, politischer Einstellung und Bekanntheitsgrad der beteiligten Personen – zu entscheiden. Die Kontrolle und Überprüfung gerichtlicher Entscheidungen obliegt ausschließlich den zuständigen und unabhängigen Gerichten im Instanzenzug.

Sachlichkeit und Äquidistanz sind zu Recht Grundpfeiler der österreichischen Justiz und sollten auch im öffentlichen Diskurs nicht völlig ausgeblendet werden.

Veröffentlicht am: 30. Mrz. 2018

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