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ZUR COVID – GESETZGEBUNG

Die Bundesregierung hat in den letzten Wochen viele Maßnahmen getroffen, die in das Leben, die Grund- und Freiheitsrechte eingreifen. Zum Schutz von Leben und Gesundheit können diese Eingriffe gerechtfertigt und verhältnismäßig sein. Es ist jedoch wichtig, dass diese Verhältnismäßigkeit immer wieder geprüft und Maßnahmen entsprechend angepasst werden.

Fehler in der Rechtssetzung, Verfassungswidrigkeiten und gesetzwidrige Verordnungen sind zu korrigieren. Dazu bedarf es nicht erst einer (späteren) Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs, wenn der Mangel bereits erkannt wird.

Politiker und Beamte haben zuletzt unter großem Zeitdruck und praktisch rund um die Uhr gearbeitet. Unter den gegebenen Umständen ist es menschlich verständlich, dass Fehler passieren. Es ist jedoch gerade in diesem hochsensiblen Bereich wichtig, mit Kritik offen umzugehen und reflektiert zu handeln. Das Motto „Koste es, was es wolle“ hat zur Bekämpfung von Arbeitslosigkeit seine Berechtigung, es darf aber nicht auf die Rechtsstaatlichkeit ausgedehnt werden.

Die von Gesundheitsminister Anschober nun einberufene Expertengruppe ist ein richtiger und wichtiger Schritt. Die notwendigen Korrekturen sollten dann auch rasch vorgenommen werden.

Da nun in der Phase des sog. „langsamen Hochfahrens“ auch der Zeitdruck in der Gesetzgebung nicht mehr so groß ist, sollte nicht nur eine parlamentarische Diskussion, sondern auch eine Begutachtung ermöglicht werden. Die Beiziehung externer Fachexperten und Praktiker hilft Fehler zu vermeiden und führt oft zu wichtigen Beiträgen. Auf diese wertvollen Ressourcen sollte man gerade in schwierigen Zeiten nicht verzichten.

Sabine Matejka, Präsidentin

Wien, am 15. April 2020

Veröffentlicht am: 28. Jul. 2020

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