Verwaltungsstrafgesetz 1991 und Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz
Inhaltliche Bedenken gegen den vorliegenden Entwurf bestehen nicht. Bedauerlich ist aber, dass die Novelle nicht zum Anlass genommen wurde, um dringend notwendige Änderungen im Verfahrensrecht der Verwaltungsgerichte, insbesondere zur Verfahrensbeschleunigung, vorzusehen.
Stellungnahme