Verbandsklagen-Richtlinie-Umsetzungsrichtlinie
Das Gesetzesvorhaben dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2020/1828 vom 25. November 2020 über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher, womit Österreich seit 25.12.2022 in Verzug ist. Aus diesem Grund ist die Gesetzesinitiative grundsätzlich zu begrüßen. Durch die Einführung neuer Instrumente der kollektiven Rechtsverfolgung und eines neuen Zuständigkeitstatbestandes kommen zusätzliche Agenden auf die österreichischen Gerichte zu.
Die vorgesehenen zwei zusätzlichen Planstellen für Richter:innen sind als zurückhaltende Annahme anzusehen, die jedenfalls eine zeitnahe Evaluierung nötig machen wird.
Verbandsklage-Richtlinie-umsetzungs-Novelle