Die Novelle erfolgt in Umsetzung der Richtlinie 2016/943/EU. Die Bestimmungen zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen sind in verschiedenen Rechtsvorschriften geregelt (UWG, StGB, ZPO; EO), was zu einer gewissen Zersplitterung führt. Daher wäre die Schaffung eines eigenen Gesetzes anzudenken. Die grundsätzliche Problematik besteht in der Gewährung von effektivem Rechtsschutz im Spannungsfeld zwischen der beabsichtigten Verfolgung von Geheimnisverrat bei gleichzeitiger Wahrung des Geschäftsgeheimnisses. Der Gesetzgeber hat im Entwurf zwei Optionen vorgeschlagen; beide erfordern jedenfalls noch Nachschärfungen, die im Einzelnen in der Stellungnahme dargestellt werden.
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