Über uns
Die Vereinigung der österreichischen Richterinnen und Richter ist nicht auf Gewinn gerichtet und überparteilich. Ihr Zweck ist die Hebung und Förderung der Rechtspflege und der Rechtsstaatlichkeit Österreichs, Wahrung und Stärkung der richterlichen Unabhängigkeit, Förderung gerichtsorganisatorischer Reformen zur Gewährleistung einer den modernen Gegebenheiten Rechnung tragenden Rechtspflege sowie Unterstützung und Vertretung der ideellen, materiellen und sozialen Interessen der Richterschaft.