Strafprozessrechtsänderungsgesetz 2024
Der gegenständliche Entwurf sieht Bestimmungen zur Neuregelung der Sicherstellung/Beschlagnahme von Daten und Datenträgern aus Anlass des Erkenntnisses des VfGH vom 14.12.2023 vor. Die gegenständliche Reform geht nicht nur über die vom Verfassungsgerichtshof im genannten Erkenntnis gemachten Vorgaben hinaus, sondern nimmt die geforderte Abwägung zwischen dem öffentlichen Interesse an der Strafverfolgung und den Grundrechten der Betroffenen in (zu) hohem Maße zu Lasten der Strafverfolgung vor, sodass praktische Probleme in der Umsetzung und eine Erschwerung bei den Ermittlungen – insbesondere im Bereich von Massenphänomenen wie Cybercrime, Kinderpornographie oder Suchtgifthandel – zu erwarten sind.
Darüber hinaus ergeben sich aus der Novelle aber auch andere weitreichende Änderungen der StPO sowie des GOG (bsp § 48a GOG – Verankerung einer verpflichtenden Veröffentlichung letztinstanzlicher rechtskräftiger Entscheidungen der Oberlandesgerichte in der Entscheidungsdokumentation Justiz), die jeweils zu einem personellen Mehraufwand bei den Gerichten führen werden, der in der WFA viel zu niedrig eingeschätzt wird.
Strafprozessrechtsänderungsgesetz 2024 - Stellungnahme