Stellungnahme zur Forderung nach einem Bundes-/ Generalstaatsanwalt
Die Vereinigung der österreichischen Richterinnen und Richter begrüßt das Vorhaben, die Weisungsspitze der Staatsanwaltschaft neu zu gestalten. Ein unabhängiger Bundesstaatsanwalt kann einen wesentlichen Beitrag zur Entpolitisierung bzw zur Abwehr des Vorwurfs der politischen Einflussnahme leisten.
Wichtig wird sein, bei der Ausgestaltung des Bundesstaatsanwalts darauf zu achten, dass es zu keiner politischen Kontrolle der Ermittlungsarbeit – durch die Hintertüre – kommt. Die Staatsanwaltschaft ist Teil der Gerichtsbarkeit, die Gewaltentrennung muss beachtet werden. Wir leisten gerne unseren Beitrag zu dieser Diskussion über die Ernennung und Ausgestaltung der Funktion des Bundesstaatsanwalts.
Der aktuelle Vorwurf der „Verfehlungen“ gegenüber der WKStA ist jedoch völlig unangebracht und zurückzuweisen. Der Vizekanzler und amtierende Justizminister Werner Kogler hat bereits öffentlich bestätigt, dass das Vorgehen geprüft wurde und korrekt war. Jeder Beschuldigte hat das Recht auf gerichtliche Überprüfung bestimmter Maßnahmen der Staatsanwaltschaft. Darüber entscheidet ein unabhängiges Gericht, das ist nicht Aufgabe der Politik. Die Politik hat die Rahmenbedingungen zu schaffen, damit die Staatsanwaltschaft unabhängig ermitteln kann. Einen Politikerbonus darf es dabei nicht geben.