Stellungnahme zum Entwurf eines Impfpflichtgesetzes
Die Pflicht, sich impfen zu lassen, stellt einen Grundrechtseingriff dar, der, wenn er ein legitimes Ziel verfolgt, nur unter den weiteren Voraussetzungen der Zweckmäßigkeit, Verhältnismäßigkeit und Erforderlichkeit zulässig ist. Das Ergebnis der grundrechtlichen Verhältnismäßigkeitsprüfung ist ständig zu überprüfen und vor dem Hintergrund neuester epidemiologischer Entwicklungen zu rechtfertigen.
Der vorliegende Entwurf wirft Fragen zur voraussichtlichen Mehrbelastung der Gerichte auf. Es ist für einen Rechtsstaat und eine effektive (und effiziente) Vollziehung unerlässlich, dass entsprechende Ressourcen für die Gerichte zur Verfügung stehen, insbesondere auch um das Ziel des Gesetzes zu erreichen und Rechtsfrieden herzustellen. Es wäre darüber hinaus rechtsstaatlich bedenklich, wenn Verfahrensparteien aufgrund der zusätzlichen Belastung und der gebotenen Dringlichkeit und einzuhaltender Fristen Verzögerungen in anderen (nicht Covid-bezogenen) Verfahren in Kauf nehmen müssten.
Zur Stellungnahme: Download