Während die Einführung des neuen Straftatbestand als rechtspolitische Maßnahme grundsätzlich nicht zu beanstanden ist, wird ein zentrales Problem übergangen:
Trotz anhaltender Überlastung und rund 200 fehlender Planstellen an den Bezirks- und Landesgerichten sollen den Gerichten erneut neue Aufgaben übertragen werden. Solange die notwendigen Ressourcen nicht bereitgestellt werden, sind zusätzliche Belastungen weder verantwortbar noch realistisch umsetzbar. Das Gesetz könnte daher frühestens mit 1. Jänner 2027 in Kraft treten.
Meldungen
"Wir begegnen Verfahrensbeteiligten sachlich, respektvoll und äquidistant und gewähren ihnen ausgewogen Gehör."
Hier können Sie Ihre Datenschutz-Einstellungen anpassen.
Diese Seite enthält eingebettete Videos von Vimeo. Beim Abspielen dieser Videos werden Inhalte direkt von den Servern des Anbieters geladen und es kann zur Übertragung personenbezogener Daten (z. B. IP-Adresse) an Dritte (z. B. in die USA) kommen.
Wir nutzen die DNT (Do Not Track)-Option, um die Datenerhebung durch Vimeo zu begrenzen. Dennoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass Vimeo Informationen über Ihr Nutzungsverhalten sammelt.
Diese Seite enthält eingebettete Videos von YouTube. Beim Abspielen dieser Videos werden Inhalte direkt von den Servern des Anbieters geladen und es kann zur Übertragung personenbezogener Daten (z. B. IP-Adresse) an Dritte (z. B. in die USA) kommen.
Wir verwenden YouTube No-Cookie, um Ihre Privatsphäre zu schützen. YouTube kann jedoch dennoch personenbezogene Daten erfassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.