Stellungnahme zu Äußerungen des Abgeordneten Dr. Peter Pilz

Die Äußerung des Abgeordneten Dr. Peter Pilz, wonach das Bundesverwaltungsgericht – im Gegensatz zu anderen Gerichten – nicht unabhängig, sondern ein „regierungsabhängiges Organ“ sei, haben wir in dem angehängten Schreiben vehement zurückgewiesen und darin betont, dass alle österreichischen Richterinnen und Richter unabhängig und unbeeinflusst von der Regierung oder anderen Personen und Gruppen agieren. Die Kolleginnen und Kollegen des Bundesverwaltungsgerichtes genießen dieselben verfassungsrechtlichen Garantien wie jene der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Deren Unabhängigkeit in unsachlicher Weise und pauschal in Zweifel zu ziehen, schadet dem Vertrauen in die unabhängige Rechtsprechung und in den Rechtsstaat.

Dr. Peter Pilz hat mittlerweile auf unseren Brief geantwortet und sich für seinen unangebrachten Querschuss und die unglücklich gewählte Formulierung entschuldigt. Es sei in keinster Weise seine Absicht gewesen, der Verwaltungsrichterschaft mangelnde Unabhängigkeit zu unterstellen. Ihm sei es lediglich um die Forderung der Entpolitisierung des Bestellungsprozesses von VerwaltungsrichterInnen gegangen. Auch in Zukunft könnten wir auf seine Unterstützung beim Ausbau der (Verwaltungs-)Gerichtsbarkeit sowie der Forderung nach Planstellen- und Budgethoheit zählen.

 

 

Veröffentlicht am: 22. Mrz. 2019

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